1865. Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechszehutre Stück vom Jahre 1865. NXXIV. Ministerial--Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der in Folge der eingetretenen Landestrauer ange- ordneten Einstellung der öffentlichen Lustbarkeiten rrc., vom 14. October 1865. Auf Höchsten Befehl Seiner Durchlaucht des Fürsten wird die durch die Mi- nisterial- Bekanntmachung vom 9. d. M. getroffene Anordnung wegen Einstellung des öffentlichen Tanzens und Musiehaltens, sowie aller sonstigen rauschenden offent. lichen Vergnügungen, unter Aufrechterhaltung der übrigen Bestimmungen rücksichtlich der fortdauernden Landestrauer, vom 15. d. M. ab dergestalt aufgehoben, daß von und mit diesem Tage öfsentliche Vergnügungen der gedachten Art wieder stattsinden können. Rudolstadt, den 14. October 1865 Fürstl. Schwarzb. Ministerlum. v. Bertrab. Fürstl. Schw. Rudolst. Gesetzsamml. XXVI. 49 Ausgegeben in Rudolstadt den 14. Octeber 1865.