1865. 329 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Ueanzehntes Stück vom Jahre 1865. LXXX. Ministerial-Bekanntmachung vom 2. December 1865, die Aufhebung der Binnencontrole in Bezug auf Branntwein in der Provinz Sachsen betreffend. Nach einer Mittheilung des Königlich Preußischen Finanz-Ministeriums ist die Binnencontrole in Beziehung auf Branntwein für die Provinz Sachsen allgemein bis auf Weiteres aufgehoben worden, was unter Bezugnahme auf die Ministerial, Bekannt- machung vom 19. December 1860 (Ges.-Samml. 1861 S. 1) hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Rudolstadt, den 2. December 1865. Fürstl. Schwarzb. Ministerium. v. Bertrab. Fürstl. Schw. Rudolst. Gesetzsamml. XXVI. # 52 Ausgegeben in Rudolstadt den 20. December 1865.