1866. 85 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreizehnles Stück vom Jahre 1866. XXI. Ministerial-Bekanntmachung, betreffend den Vertrag mehrerer deutschen Regierungen wegen Verpstegung erkrankter und Beerdigung verstorbener Staatsangehöriger, vom 19. Mai 1866 Nach Publication der Uebereinkunft mehrerer deutschen Regierungen wegen Ver- pflegung erkrankter und Beerdigung verstorbener Staatsangehöriger vom 1. Juli 1853 (Ges.-Samml. 1853, S. 278) haben nachträglich noch einige Regierungen ihren Beitritt zu dem Vertrage erklärt, so daß derselbe gegenwärtig außer in den in der Convention genannten Staaten auch in esterreich, Nassau, Baiern, Waldeck, Württemberg. Hamburg und Baden, zur Anwendung kommt, was hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Rudolstadt, den 19. Mai 1866 Fürstl. Schwarzb. Ministerium. v. Bertrab. Färstl. Schw. Rudolst. Gesehsamml. XXVII. 17 Ausgegeben in Rudolstadt den 6. Juni 1866.