1866. Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. eFünp#ehntes Stück vom Jahre 1866. AXX7VII. Bekanntmachung der Fürstlichen Regierung vom 23. Juni 1866, die Ertheilung der Rechte einer juristischen Person an den Vorschus-Verein zu Rudolstadt betr. Dem Vorschuß-Vereine in Rudolstadt sind höchsten Orts auf Grund der vor- gelegten Statuten vom 5. d. M. und unbeschadet der slatutenmäßigen solidarischen Haftpflicht der einzelnen Vereinsmitglieder die Rechte einer juristischen Person ver- liehen worden. Rudolstadt, den 23. Juni 1866. Fürstl. Schwarzb. Regierung. v. Bertrab. Fürftl. Schw. Rudolst. Geseblamil. XXVII. 19 Ausgegeben in Rudolstadt den 14. Juli 1866.