1866. in Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunzehntes Stüch vom Jahre 18660. XXXIX. Bekanntmachung der Fürstl. Regierung vom 4. October 1866, betr. die Ertheilung cines Zusatz Patents zu dem Privilegium des Fabrikanten Julins Brönner in Frankfurt a. M. vom 11. April 1866 auf die Herstellung eines verbesserten Gasbrenners. Mit Höchster Genehmigung Serenissimi ist dem Fabrikanten Julius Brönner in Frankfurt a. M. ein Privilegium auf die von ihm erfundene weitere Verbesserung an Gasbrennern in der durch Beschreibung nachgewiesenen Weise mit dem Beifügen ertheilt worden, daß die Beslimmungen des demselben unterm 11. April d. J. ousgefertigten Patentes (Ges.-Samml. 1866 S. 57) auch auf diesen Nachtrag An- wendung zu erleiden haben. Die unterzeichnete Fürstliche Negierung macht solches zur allgemeinen Nachachtung hiermit öfsentlich bekannt. Rudolstadt, den 4. October 1866. Fürstl. Schwarzb. Regierung. v. Bertrab. K. A. Vater. Fürstl. Schw. Rudolst. Gesahsem XXV. 24 Ausgegeben in Rudolstadt den 1. December 1866.