1867. 105 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunzehntes Stüch vom Jahre 1867. XLV. Ministerial-Bekanntmachung vom 17. August 1867, die Wahl des Abgeordneten für den Reichstag des norddeutschen Bundes betreffend. Zur Wahl des Abgeordneten des hiesigen Fürstenthums für den Reichstag des norddeutschen Bundes wird hiemit der 31. August d. J. bestimmt. Rudolstadt, den 17. August 1867. Fürstl. Schwarzb. Ministerium. Schwart i. V. Fürstl. Schw. Rudolst. Gesesamml. XXVIII. 24 Ausgegeben in Rudolstadt den 21. August 1867.