1867. 108 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundzwarzigstes Slüch vom Jahre 1867. LAXLVII. Bekanntmachung der Fürstlichen Regierung vom 31. August 1867, die Ertheilung der Rechte einer suristischen Person an die Vieh-Versicherungs-Gesellschaft zu Meura betr. Der Vieh-Versicherungs-Gesellschaft zu Meura sind auf Grund der von derselben vorgelegten Statuten vom 3. April d. J. durch höchste Resolution vom 30. d. M. die Rechte einer juristischen Person verliehen worden. Rudolstadt, den 31. August 1867. Fürstl. Schwarzb. Regierung. Leo. (V. Wächten. XXIVIII. Ministerial-Bekanntmachung vom 20. September 1867, die Militair-Convention mit Preußen betreffend. Nachdem die hiesige Fürstliche Staatsregierung mittels Ministerial- Erklärung vom 8. März 1867 der zu Berlin am 4. Februar d. J. zwischen den Bevollmächligten Seiner Majestät des Königs von Preußen und Seiner Königlichen Hoheit des Groß. berzogs von Sachsen-Weimar= Eisenoch abgeschlossenen Uebereinkunft, betreffend die Neorganisation der nach der Kriegsverfassung des vormaligen deutschen Bundes zur Nesewe. Insanterie-Division gehörig gewesenen Contingente, sowie der weiteren zur Fürfll. Scher. Rudolst. Gejebssamml. XXVIII. 26 Ausgegeben in Rudolstadt den 28. Sept. 18#7.