1871. 1 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 1. Stück vom Jahre 1871. I. Verordnung, die Einberufung eines außerordentlichen Landtags des Fürstenthums betreffend, vom 1. Februar 1871. Wir Georg, von Gottes Gnaden Fürst zu Schwarzburg etc. verordnen hiermit, daß ein außerordentlicher Landtag des Fürstenthums auf den 9. Februar d. J. in Unsere Residenz Rudolstadt einberufen werde und beauftragen Unser Ministerium mit der Ausführung dieser Verordnung. Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Fürst- lichen Insiegel. So geschehen C.-Q. Argenteuil, den 1. Februar 1871. (L. S.) Grorg, Fürst zu Schwarzburg. von Bertrab. Fürstl. Schw.-Rudolst. Gesesamml. XXXII. 1 Ausgegeben in Rudolstadt am 8. Februar 1871.