1871. ss Gesetzsammlung für das Furstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 12. Stüch vom Jahre 17I. & XXVIII. Ministerial-Bekanntmachung, den Ordinationseid der Geistlichen der evangelisch-lutherischen Landeskirche betreffend, vom 26. October 1871. Nachdem Seine Durchlaucht der regierende Fürst den Ordinationseid für die Meblche der evangelisch -lutherischen Landeskirche wie folgt zu normiren geruht aben: „Ich gelobe vor Gott, daß ich das Evangelium von Christr, wie dasselbe in der heiligen Schrisft enthalten und in der ersten ungeänderten Augs- burgischen Confession und sodann in den übrigen Bekenntnißschriften der evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist, nach bestem Wissen und Gewissen lauter und rein lehren. und verkündigen will;“ so wird dies andurch zur öffenklichen Kenntuih gebracht. Rudolstadt, den 26. October 1871. Fürstlich Schwarzburg. Ministerium, Abth. für Kirchen. und Schulsachen. v. Ketelhodt. G. Wchter. Fursi. Schw.-Audolst. Gesezsammlung XXTXII. . 17 Ausgegeben in Rrudolstadt am 18. November 1871.