1875. 240 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 15. Stück vom Jahre 1875. NXXVI. Ministerial-Bekanntmachung vom 11. December 1875, die Instruktion für die Standesbeamten betreffend. Die nachstehend abgedruckte von Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht geuehmigte Instruktion für die Standesbeamten des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt wird andurch bekannt gemacht. Rudolstadt, den 11. Dezember 1875. Fürstlich Schwarzb. Ministerium. v. Bertrab. Instruktion für die Standesbeamten des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt. 8. 1. Die Standesbeamten und deren Stellvertreter haben sich mit den ihren amt- lichen Wirkungekreis betreffenden Gesetzen, Verordnungen und Instruktionen genau bekannt zu machen, insbesondere mit Fürstl. Schw.-Rudolst. Gesebsammlung. XXXVII Ausgegeben in NRudolstadt am 19. —E 1875.