1876. 3 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 2. Stück vom Jahre 1876. & II. Ministerial-Bekanntmachung vom 18. December 1875, die Prüfung der Apothekergehülfen betreffend. Im Nachstehenden wird die in # 49 des Centralblattes für das deutsche Reich publicirte Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 13. November 1875, betreffend die Prüfung der Apolhekergehülsen, noch besonders zur öfsentlichen Kenminiß gebracht. Rudolstadt, den 18. December 1875. Fürstlich Schwarzb. Ministerium. v. Bertrab. Bekanntmachung, betreffend die Prüfung, der Apothekergehülfen. Vom 13. November 1875. .Im Anschluß an die Bekanntmachung, betrefsend die Prüfung der Apotbeker vom 5. März 1875 S. 4. 2 (Central-Blatt für das deutsche Reich S. 167 f.), hat der Bundesrath in Beziehung auf die Prüfung der Apothekergehülfen beschlossen. wie folgt: 8. 1. Die Prüfungsbehörden für die Gehülfenprüfung bestehen aus einem höheren Medizinalbeamten oder dessen Stellverneeter Vorsitzenden und zir Apothekern, Fürstl. Schw.= Rudolst. Gesehsammlung XXXVI Ausgegeben in Mütelhhe): am II. dan ar 1676.