6 1880. 3 un#er# „Mitiesebehürde“ isi zu versiehen. G T ift. « i - »Mensch-if a) für die Armce: 5) für die Kaiserl. Marine: „Vollstreckung zu er- asrhsfekürkeinr welchem „suchen.“ fz die betreffende Militär paren die Gerichtsbarleit zusteht. 1 VI. Zu VI. Zu VI. 88. 96 0 4, 105 Abs. 4 Wie zu IV. Wic zu IV. der Str. P. O. » Söihirasem und « Durchsuchungen „in Tmilitärischen Dienst- „gebäuden, zu welchen „auch Kriegsfahrzeuge „gehören, erfolgen durch „Ersuchen der Militär- ebehörde und auf Ver- „langen der Civilbe= „hörde (Richter, Staats- canwalt) unter deren „Mitwirlung " Rudolstadt, den 2. Juli 1880. Fürstl. Schwarzb. Ministerium. v. Vertrab.