1880. s7 Gesetsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 10. Stück vom Jahre 1880. K XXIII. Verordnung, die Einberufung des Landtags des Fürstenthums zu einer außer- ordentlichen Versammlung betreffend, vom 11. September 1880. Wir Georg, von Gottes Gnaden Fürst zu Schwarzburg 2c. verordnen hiermit, daß der Landtag des Fürstentbums zu einer außerordentlichen Versammlung zum 27. September d. J. in Unsere Residenz Rudolstadt einberufen werde und beauftragen Unser Ministerium mit der Ausführung dieser Verordnung. Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Fürst- lichen Insiegel. So geschehen Rudolstadt, den II. Septbr. 1880. (L. S.) Georg, Fürst zu Schwarzburg. v. Bertrab. Fursll. Schw.-Rudoll. Gesetzsammlung XXXXlI. Ausgegeben in Rudolstadt am 14. Seplember 1880.