126 1880. Ai XL. Ministerial-Bekanntmachung vom 1. December 1880, die Besetzung von Subalternbeamten-Stellen an den Behörden für die innere Verwaltung betreffend. Mit höchster Genehmigung Serecnissimi wird hierdurch bestimmt, daß bei der Besetzung von Subalternbeamten-Stellen an den Behörden für die innere Ver- waltung fortan in erster Linie solche Aspiranten zu berücksichtigen sind, die die Gerichtsschreiber- bezüglich Gerichtsschreiber-Gehülsen-Prüfung bestanden haben und sich auch als für den Verwaltungsdienst befähigt erweisen. Rudolstadt, den 1. December 1880. Fürstl. Schwarzb. Ministerium. v. Bertrab.