1882. 55 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg- Rudolstadt. 6. Stlicr vom Jahrr 1882. ¾NXI. Ministerial--Bekanntmachung vom 30. März 1882, die Tarifsätze für Erstattungs-Forderungen zwischen inländischen Armenverbänden betreffend. Zur Beseitigung von Zweifeln, die bei Handhabung der Bekanntmachung vom 28. März 1879 (Gesetz-= Samml. S. 105), betreffend die Tarissätze für Erstattungs- lürdemn zwischen inländischen Armenverbänden, entstanden sind, wird hiermit bestimn ß neben den Tarifsätzen von 80 Pfg. und 20 Pfg. für jeden Tag (Lit. A und B der Bekanntmachung), erhebliche außerordentliche Mehraufwendungen, die in Verwundungsfällen oder bei schweren oder ansteckenden Krankheiten nothwendig geworden sind, besonders berechnet und zur Erstattung liquidirt werden können. Rudolstadt, den 30. März 1882. Fürstlich Schwarzb. Ministerium. v. Bertrab. Färstl. Schwarzb.-Rudolst. Gesetzjammlung XIIII. Ausgegeben in Rudolstadt am 20. *. 1882.