Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 13. Stüch vom Jahre 1883. XXXIII. Ministerial-Bekanntmachung vom 21. December 1883, die Konzessionsurkunde für die Saaleisen- bahn-Gesellschaft zum Bau und Betriebe einer normalspurigen Lokomotivbahn untergeordneter Bedeutung von Schwarza nach Blankenburg und den zur Ausführung dieses Unternehmens abge- schlossenen Staatsvertrag betreffend. Auf Hochsten Befehl Seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten werden nach- stebend 1) Die Konzessionsurkunde vom heutigen Tage für die Saaleisenbahn= Gesell- schaft zum Bau und Betriebe einer normalspurigen Lokomotivbahn unter- geordneter Bedeutung von Schwarza nach Blankenburg und 2) Der Vertrag vom 26. September 1883 zwischen den Staatsregierungen von Schwarzburg= Rudolstadt, Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiningen und Sachsen= Altenburg über den Bau dieser Eisenbahn hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Rudolstadt, den 21. December 183. Fürstlich Schwarzb. Ministerium. v. Bertrab. Fürstl. Schwarzb.= Rudolsl. Gesetzsammlung. XIIV. 28 Ausgegeben in Rudolstadt am 25. December 1883.