1885. 1 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 1. Stüch vom Jahre 1885. K I. Ministerial-Bekanntmachung vom 22. Januar 1885, betreffend einen weiteren Nachtrag zu dem Staatsvertrage vom 1. Februar 1877 wegen Uebernahme der Zinsgarautie für eine An- leihe der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft. Auf Höchsten Besehl Serenissimi wird der zwischen den Regierungen von Schwarzburg.Rudolstadt, Sachsen-Weimar, Sachsen. Meiningen und Sachsen Altenburg. unterm 26. September 1883 vereinbarte dritte Nachtrag zu dem Staatsvertrage vom 1. Februar 1877, die Uebernahme der Zinsgarantie für eine Anleihe der Saaleisenbahn-Gesellschaft betreffend (Gesetz Samml. S. 88), nach allseitig erfolgter Nalifikation im Nachstehenden bekannt gemacht. Rudolstadt, den 22. Jannar 1885. Fürstl. Schwarzb. Ministerium. v. Bertrab. Staatsvertrag. Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg Furstl. Schwarzb.-Rudolst. Gesetzsammlung. XIVI. 1 Ausgegeben in Rudolstadt am 12. April 1885.