1886. 65 1 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 2. Stüch vom Jahre 1886. r Ministerial--Bekanntmachung vom 19. December 1885, betreffend die Uebereinkunft mit der Königlich Preußischen Staats- regierung wegen Vollstreckung der in den hiesigen Landen erkannten Zuchthausstrafen in Königlich Preußischen Strafanstalten. Die Uebereinkunft mit der Königlich Preußischen Staatsregierung vom 31. Juli 1868 wegen Vollstreckung der in den hiesigen Landen erkannten Zuchthausstrafen in Königlich Preußischen Strafanstalten (Gesetz= Samml. S. 379) ist dahin ergänzt bezüglich abgeändert worden, daß weibliche Strafgefangene katholischer Konfession sfortan nicht mehr in das Zuchthaus zu Delitzsch, sondern in die Strasanstalt zu Auckau einzuliefern sind. Rudolstadt, den 19. December 1885. Fürstlich Schwarzb. Ministerinm. v. Bertrab. Fürstl. Schwarzb.-Rudolst. Gesetzsammlung. XIVII. 9 Ausgegeben in Rudolstadt am 9. Februar 1886.