1888. 35 dem Abschlusse der Sprengladung, sind nach ihrer Beschaffenheit, der Art ihrer Verpackung und Inhaltöbezeichnung und dem Gewichte als den Be- stimmungen entsprechend zu erachten. Das lose Korupulver braucht vor der Verpackung in Tonnen oder Kisten nur dann in leinene Säcke geschüttet zu werden, wenn die Beförderung länger als einen Tag dauert. Zu K. 5. Wenn das Verladen ausnahmsweise an einer anderen Stelle als vor der Fabrik oder dem Lagerraume oder innerhalb derselben geschehen soll, so ist seitens der Kommandantur beziehungsweise des Garnisonälteslen die Genehmigung der Polizeibehörde hierzu einzuholen und von leßzterer die zur Aufrechterhaltung der Ordnung an der Ladestelle erforderliche Polizeimannschaft zu stellen. Zu §. 6. a. Das für die Verladung von Tonnen vorgeschriebene Zwischenlegen von Haar= oder Strohdecken kann durch ein Umwickeln der einzelnen Tonnen mit Strohbändern ersetzt werden. b. Zwischen die Kasten mit geladenen Geschossen brauchen Haardecken oder andere Mittel nicht gelegt zu werden, nur oberhalb ist die Ladung mit Haardecken zu bedecken. S Zu §. 10. Jedem Landrathsamte, durch dessen Bezirk die Sendung geht, ist von der ab- sendenden Behörde die betreffende Marschroute und die Größe der Sendung mit- zutheilen. Das Landrathsamt hat die betheiligten Unterbehörden anzuweisen, die erforderlichen Anordnungen zum schnellen und sicheren Fortkommen der Sendung zu treffen. Auhber dieser Benachrichtigung erhalten die Polizeibehörden der Durchzugsorte kurz zuvor auch noch eine Mittheilung durch den Führer des Begleitkommandos über den Zeitpunkt des Eintreffens der Sendung. Bei Versendungen, welche in einem Tage zur Ausführung kommen, sind seitens der absendenden Behörde nur die betheiligten Ortspolizeibehörden in Kenntniß zu setzen, worauf diese die für die Sicherung und ungehinderte Durchführung der Sendung erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben. Eine Benachrichtigung der Polizeibehörden erfolgt nicht, wenn das Gewicht der Sendung weniger als 250 kg. beträgt, und ferner nicht bei allen Versendungen 7-