1889. 2 Gesetzfammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 5. Stück vom Jahre 1889. XII. Ministerial-Bekanntmachung vom 9. August 1889, die Herstellung einer Eisenbahn von Reinsdorf nach Frankenhausen betreffend. Auf Höchsten Befehl Seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten wird der mit dem Königreich Preußen abgeschlossene Staatsvertrag vom 1. Dezember 1888 wegen Herstellung einer Eisenbahn von Reinsdorf nach Frankenhausen, nachdem die Ratifikation desselben erfolgt ist, im Nachstehenden zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Rudolstadt, den 9. August 1889. Fürstlich Schwarzburg. Ministerinm. v. Starck. Staatsvertrag zwischen Preußen und Schwarzburg-Rudolstadt wegen Herstellung einer Eisenbahn von Reinsdorf nach Frankenhausen. Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen und Seine Durch- laucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt haben zum Zwecke einer zmriben Fürstl. Schwarzb. Rudolst. Gesetzsammlung. L. Ausgegeben in Rudolstadt am 16. * 1888.