1889. 41 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 8. Stück vom Jahre 1889. XVII. Verorbuung vom 16. December 1889, die Einberufung des Landtags des Fürstenthums zu einer außer- ordentlichen Versammlung betreffend. Wir Georg, von Gottes Gnaden Fürst zu Schwarzburg 2c. verordnen hiermit, daß der Landtag des Fürstenthums zu einer außerordentlichen Versammlung uf den 6. Januar 1890 in Unsere Residenz Rudolstadt einberufen werde und beauftragen Unser Ministerium mit der Ausführung dieser Verordnung. Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Fürst- lichen Insiegel. So geschehen Rudolstadt, den 16. December 1889. (L. S.) Georg, Fürst zu Schwarzburg. v. Starck. Fürstl. Schwarzb. Rudolst. Gesetzsammlung. I. Ausgegeben in Rudolstadt am 24. December 1889.