1891. 73 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 6. Stückk vom Jahre 1891. VI. Ministerial-Bekanntmachung vom 23. Juni 1891, die Telegraphenordnung für das Deutsche Reich vom 15. Juni 1891 betreffend. Die nachstehende Telegraphenordnung vom 15. Juni 1891 wird audurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Rudolstadt, den 23. Juni 1891. Fürstlich Schwarzburg. Ministerium. v. Starck. Telegraphen-Ordnung für das Deutsche Reich vom 15. Juni 1891. Aus Anlaß der von der internationalen Telegraphen-Konferenz zu Paris im Jahre 1890 gefaßten Beschlüsse hat die Telegraphenordnung, welche auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung erlassen worden ist, Aenderungen erfahren. Fürstl. Schwarzb.-Rudolst. Gesetzsammlung. LI. 18 Ansgegeben in Rudolsladt am 1. Juli 1891.