1897 i Gesetsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 7. Stück vom Jahre 1897. VIII. Ministerialbekanntmachung vom 21. Mai 1897, die Verleihung der Rechte einer juristischen Person an das Hospital St. Crucis in Schlotheim betreffend. Seine Durchlaucht der Fürst haben beschlossen, dem Hospital St. Crueis in Schlotheim auf dem Grunde der unterm 29. April d. J. bestäligten Satzungen die Rechte einer juristischen Person zu verleihen. Rudolstadt, den 21. Mai 1897. Fürstlich Schwarzburg. Ministerium, Justig-Abtheilung. Hanthal. .& IX. Ministerialbekanntmachung vom 17. Juui 1897, betreffend die Ueberführung von Militairpersonen, welche wegen einer vor ihrer Einstellung in das Heer begangenen strafbaren Handlung zur Disposition der Ersatzbehörden entlassen worden und den Civilgerichts- behörden zuzuführen sind. Zur Herbeiführung einer einheitlichen Regelung des Verfahrens, welches im Falle des § 82 . 2 der Wehrordnung vom 22. November 1888 - Jürsl. Schwarzb.-Rudolst. Gesetzsammlung I.V II. Ausgegeben in Ländolftadt am 20. Juni 1607.