30 1903 Aunlage III. Mit einer Sicherheilsnadel am vorläufig beanstandeten Gegenstande zu befestigen. Weanstandungsschein. Hierdurch gekennzeichnete wird hiermit gemäß § 41 der A. B. z. Reichsges. v. 3. Juni 1900 vorläufig beschlagnahmt. Schaubezirk den verpflichteter Fleischbeschauer. E. lautet: Mit Lelana wird bestrast, welche dgi u a di e rden und Beamte 1s men sind, * Mo gech in u et 7 3