1904 *-|b Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Fürst. lichen Insiegel. So geschehen Rudolstadt, den 25. März 1904. Günther, Fürst zu Schwarzburg. (I. S.) Frhr. v. d. Recke. — — — # IX. Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Märg 1901, Anderungen der Postordnung vom 20. März 1900 betreffend. Die nachstehenden Anderungen der Postordnung vom 20. März 1900 (Ges. Samml. S. 197) werden hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Rudolstadt, den 21. März 1901. Fürstlich Schwarzburg. Ministerium. Frhr. u. d. Recke. Anderungen der Voltor dnung vom 20. März 1900. Auf Grund des § 50 des Geseßes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oklober 1871 wird die Postordnung vom 20. März 1900 in folgenden Punkten geändert: 1) 6 18. „Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen und zur Einholung von Mechselakzepten.“ a) Der zweite Saß des zweiten Abs. unter ik erhält nachstehende Fassung: Die siebentägige Lagerfrist wird von dem Tage gerechnet, welcher auf den Tag der ersten Vorgeigung oder des ersten Versuchs der Vor- zeigung folgt.