1904 107 Wuster i. Geuãß Artilel 12, 13 der laudesherrlichen Verordunng voni 10. August 1904 (Ges. Somml. S. 73) werden Sie hierdurch benachrichtigt, daß bei Vernehmung als Eigentümer in den Grundakte das Bestehen de in der Spalte 3 unsehend“ beschriebeuen, für Sie — — eworgcheiden Recht bestritten hat. abei wird Ihnen eröffnet, daß Sie d bestrittene Recht , salls noch beseh , vor dem Ablaufe der dreimonatigen Ausschlußfrist, deren Beginn durch belannt gemach! werden wird, bei dem murgichnnen Gerihte iusdh oder anzumelden haben, huirigen- salls d Recht bei de # , den 19·—4 . Fürstlicheszlmthericht Mqlqitbigu