1908 bs l ernanntes und 6 gewählte für den Amtsgerichtsbezirk Oberweißbach 8 „ „ Landratsamtsbezirk Frankenhausen Pmcchuchih, 3 gewählter Mitglieder aus dem Amtgerichtsbezirk Schlotheim. Die Jahre, für welche zu wählen ist, laufen bei den Orts= und bei den Bezirkskommissionen je vom 1. Dezember des Rechnungsjahres ab, in welchem die Veraulagung für das nächste Steuerjahr stattfindet, bei der Be- Eufungskommission dagegen vom 1. April des neuen Stenerjahres ab.“ Artikel 48 Absatz 3 erhäll folgenden Zusaß: „von der Ernennung eines Beamten ist die Behörde, bei welcher derselbe beschäftigt wird, in Kenntnis zu setzen.“ Artikel 63 Zifsfer 4 erhält folgende Fassung: „wenn das veranlagte Einkommen eines Steuerpflichtigen durch Erträge, welche ihm im Laufe des Steuerjahres aus Erwerbungen von Todeswegen (Erbschaften oder Vermächtnissen usw.), Schenkungen, Lotteriegewinnen und anderen außerordentlichen Vermögensvermehrungen der im § 10 bezeichneten Art erwachsen, sich um mindestens 300 / jährlich vermehrt und sich dadurch eine höhere Stenerstuse ergibt, ferner wenn der Stenerpflichtige Grundbesitz, Geschäft oder Gewerbebetrieb eines anderen Steuerpflichtigen im Laufe des Stenerjahres übernimmt und letzterer deshalb nach § 56 Ziffer 3 ermäßigt oder in Abgang gestellt werden mußte (§ 56 Ziffer 1 Abgangs= und Zugangsstellung).“ Rudolstadt, den 22. Juni 1908. Fürstlich Schwarzburg. Ministerium. Frhr. v. d. Recke. NXXVI. Ministerialbekanntmachung vom 1. Juli 1908, Abänderung der Telegraphenordnung vom 16. Juni 1904 betreffend. Die nachstehende Abäuderung der Telegraphenordnung vom 16. Juni 1904 — 27) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Rudolstadt, den 1. Juli 1008. Fürstlich aw Ministerium. Frhr. v. d. Recke. * * 11“