1909 Il Gesetzlammlung für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. 4. Stück vom Jahre 1909. Inha in Patent, betreffend das Ableben des Durchlauchtigsten Fürslen Karl Günther von alt: Schwarzburg-Sondershausen und den Regierungsamtrikt des Durchlauchtigsten Fürslen Günther zu Schwarzburg= Rudolstad! im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. S. 11. — Gesehb, betressend den Staalshaushalts-Elat für die Finanzperiode 1909 bis 1911. S. 13.— Gesetz, betressend die weilere Abänderung des Einkommen- steuergesetzes vom 31. Mai 1902. 27 V. Patent, vom 29. März 1909, betreffend das Ableben des Durchlauchtigsten Fürsten Karl Günther von Schwarzburg-Sondershausen und den Regierungsantritt des Durchlauchtigsten Fürsten Günther zu Schwarzburg-Rudolstadt im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. Wir Günther, von Gottes Gnaden Fürst zu Schwarzburg, Graf zu Hohnstein, Herr zu Arnstadt, Sondershausen, Lentenberg, Blankenburg usw fügen hiermit kund und zu wissen, daß es Gott dem Allmächtigen in Seinem un- erforschlichen Ratschlusse gefallen hat, den Durchlauchtigsten Fürsten Karl Günther von Schwarzburg usw. als Letzten der Sondershäuser Linic Unseres Fürstlichen Gesamthauses durch einen sanften Tod aus dieser Zeitlichkeit abzurufen. Tief erschüttert stehen wir an der Bahre des Seniors Unseres Fürstlichen Gesamthauses und sind überzeugt, daß das ganze Land den Verlust des teuren Landesherrn in aufrichtigem Schmerze und in treuer Verehrung mit uns betrauert. Möge das Andenken an den Hohen Dahingeschiedenen in den Herzen aller Unter- tanen treu bewahrt werden. Fürtl. Schwarzb.- Nudolll. Gesesammlung I.XX. 1 Ausgegeben in Mudolstadt am U. April 1909.