L 1911 83. Das Ehrenzeichen I. Klasse wird am landesfarbigen Bande, welches mit 2 gelben Streifen durchwirkt ist, getragen und hat unter der Schnalle eine goldene Spange mit der Aufschrift: „Für Verdienst auf der Brandstätle“. Die II. Klasse trägt ein landesfarbiges Band. *§ 4. Wir behalten Uns vor, das Ehrenzeichen auch Mitgliedern von nicht dem Fürstentum angehörenden Feuerwehren zu verleihen. 86. Die Inhaber des Ehrenzeichens sind berechtigt, dasselbe sowohl in, als außer dem Dienste und nach Austritl aus demselben zu tragen. Das Tragen des Bandes ohne das Ehrenzeichen ist nicht gestattet. Eine Rückgabe des Ehrenzeichens nach dem Tode des Inhabers sindet nicht statt. 86. Die Erteilung des Ehreuzeichens und die Ausstellung des darüber anszu- sertigenden Diploms erfolgt auf Grund Unserer Entschließung durch das Fürstliche Ministerium. 7. Die gesetzlichen Vorschriften über den dauernden Verlust von Orden und Ehrenzeichen sinden auch Anwendung auf das Ehrenzeichen für die Feuerwehr. Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Fürstlichen Insiegel. So geschehen Schwarzburg, den 21. August 1911. (I. 8) Günther. Frhr. v. d. Recke.