1912 39 Gesetztammlung für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. 0. Stück vom Jahre 1912. Inhalt: Ministerial- Betannimachung, belressend den Staatsvertrag über die Eniichtung eines eines gemeinschaftlichen obersten Verwalkungsgerichts. 7J) LNXX. Ministerial-Bekanntmachung vom 8. Juni 1912, betreffend den Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinschaft- lichen obersten Verwaltungsgerichts. Nachstehend wird der zwischen dem Großherzogtum Sachsen, dem Herzogtum Sachsen-Altenburg, den Fürstentümern Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg- Sondershausen über die Errichtung eines gemeinschaftlichen obersten Verwaltungs- gerichts abgeschlossene Staatsvertrag vom 15. Dezember 1910 nebst dem Schluß- protokoll vom gleichen Tage sowie einem Nachtrag zum Schlußprotokoll vom 1. April 1912 über den Beitritt der Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha veröffentlicht. Der Landtag hat dem Staatsvertrag die Zustimmung erteilt und der Vertrag ist ratifiziert worden. Rudolstadt, den 8. Juni 1912. Fürstlich Schwarzburg. Ministerium. Frhr. v. d. Recke. Fürhl. Schwarzb.= Rudolft. Gesetsammlung I.XNllI. Ausgegeben in Rudolflabt am 25. Juni us.