112 1913 zu einem dichten Verschlusse (Türen, Feuster, Läden) versehen werden; ausgenommen sind kleine Lüftungsöffnungen von nicht mehr als 100 qgem Fläche. Der Zwischenraum zwischen Umfassungswänden und Bedachung ist aus- zumanern oder sonst angemessen zu verschliesßen. Liegende Dachfenster müssen von feuersicherem Malerial mit genügend starker Verglasung hergestelli werden. Stehende Dachfenster müssen von der Nachbargrenze mindesteus 1 „ entfernt gehalten werden und sind an den Seiten mit feuersicherem Material zu verkleiden. 864. Näume für feuergefährliche Stoffe und Verrichtungen. Wenn größere Vorräte leicht entzündlicher oder schwer löschbarer Stosse für längere Zeit in Gebänden aufbewahrt oder besonders feuergefährliche Verrichtungen in einem Gebäude vorgenommen werden, so kann für die betreffenden Räume ohne Unterschied, ob sie sich in älteren Gebäuden befinden oder in neu zu erbauenden angelegt werden sollen, die Herstellung massiver Umfassungswände und fenersicherer Decken und die Aubringung metalleuer Verschlüsse der Offnungen sowie seuerfester Jußböden gefordert werden. Branhänser und Brennereien müssen stets massiv hergestellt werden. An Warenhäuser und an solche Geschäftshäuser, in denen größeren Mengen brennbarer Stoffe zum Verkauf ausliegen, können hinsichtlich der Feuersicherheit höhere Anforderungen durch Ortsgesetb oder Polizeiverordnung gestellt werden. Unberührt bleiben die besonderen Bestimmungen über die Aufbewahrung, Lagerung und den Verkehr mit Sprengstoffen, sowie über die Aufbewahrung von Petroleum und ähnlichen Mineralien und über die Aufstellung von Motoren aller Art. 8 66. Räume mit Fenerungsanlagen. In allen Räumen mit Feuerungsanlagen sind die Balkendecken mit Zwischen- decken zu versehen, sodann mit unverbrennlichem Material auszufüllen und unterhalb mit oder ohne Verwendung von Deckenschalung zu putzen oder mit einer seuerfesten Bekleidung zu versehen. Als Füllmaterial (auch auf Gewölbe und Steindecken) darf nur Kies, Sand, Koksgries oder ähnliches Material in trockenem Zustande und ohne Vermischung mit faulenden oder fäuluisfähigen Stoffen verwendet werden.