140 1 9 1 3 Die Besoldung erhöht sich demgemäß nach 3 Dienstjahren um 200 //7 auf 1500 „ 6 „ „ „ „ „ 1700 „ » 9 » „ „ „ „ 1900 „ „ 12 „ „ „ „ „ 2100 „ „ 15 „ „ „ „ „ 2300 „ „ 18 „ „„2500, „ 21 „ „ „ „ „ 2700 „ „ 24 „ „ 150 „ „ 2850 „ 27 3000 Der Bezug der Alterszulagen beginnt mit dem ersten Tage viertelfjahres. Ist die unwiderrufliche Anstellung nicht zu einem so beginnt die dreijährige Frist erst mit dem nächsten Kalendervierteljahre. eines Kalender- solchen erfolgt, 83. Das Grundgehalt einer Volksschullehrerin beträgt jährlich 1200 .M Die Alterszulagen werden nach je 3 Dienstjahren im Gesamtbetrage von 1000 gewährt, und zwar 2 Alterszulagen von je 140 . 120 7° 7. 6 11 Die Besoldung erhöht sich demgemäß nach 3 Dienstjahren um 140 M auf 77 6 7° 77 17 77 1½ „ 9 » „ 120 „ „ 77 1 2 7 11 7. I7“ 77 14 1 5 7 7 7 7° 77 75 18 7" 1 77 77 11 11 21 7 7 11 7 J77 und 1340 1480 1600 1720 1840 1960 2080 2200 Für den Bezug dieser Alterszulagen gill die Bestimmung des 8 2 Abs. 4. 84. Den unwiderruflich angestellten Lehrern und Lehrerinnen ist von der Ge- meinde eine von der Landesschulbehörde als angemessen anerkannte Dienstwohnung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.