1913 L Gesetzsammlung für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. 15. Stück vom Jahre 1913. Inhal#: Ministral. Belannimachuug. betressend den Staalsverlrag zwischen dem Königreiche und dem Fürstentume Schwarzburg-Rudolstadt wegen anderweiliger Rege- un ar Übertragung von Auseinandersetzungsgeschäften auf die Königlich Preußischen Auseinanderseungsbehörden. S. 191. — Ministerial- Bekanntmachung über die Ab- 4d der Bundesrats-Verordnung wegen der Einrichtung von Strafregislern. S. 197. — Ministerial-Verordnung zur weiteren Ausführung des Versicherungs- Sicge für Angesiellte. S. 199. LAXXVIII. Ministerial- Veranntmachung. vom 30. April 1913, betreffend den Staatsvertrag zwischen dem Königreiche Preußen und dem Fürstentume Schwarzburg-Rudolstadt wegen anderweitiger Regelung der Ubertragung von Auseinandersetzungsgeschäften auf die Königlich Preußischen Auseinandersetzungsbehörden. Im Nachstehenden wird der Staatsvertrag zwischen dem Königreiche Preußen und dem Fürstentume Schwarzburg-Rudolstadt wegen anderweitiger Regelung der Übertragung von Auseinandersetungsgeschäften auf die Königlich Preußischen Ans- einandersetzungsbehörden vom 2 April 1912 nach erfolgler Natisikation zur öffent- lichen Kenntnis gebracht. Rudolstadt, den 30. April 1913. Fürstlich Schwarzburg. Ministerium. Frhr. v. d. Recke. Ausgegeben in Nudolftadt am 28. Moi 1913. Fürsl. Schwarzb.-Rudolst. Gesesammlung I.XXIV. 20