1913 459 § 35 der Ministerialverordnung vom 31. Juli 1913 zum Vieh- Muster VI. seuchengesetz Deckregister. Name und Wohnort des Heugst-(Bullen-) besitzers, halters: Bezeichnung des Heugstes (Bullen): Rame: Grundsarbe: Abjeichen:; Geburtsjahr: Rasse: Abstammung: Dechgeld: Bemerkungen: Dieses Buch ist ausgestellt für den in Es enthält mil fortlaufenden Nummern versehene Seiten. , den. 191 Unierschrist und Amtsbezeichnung (57 %% der Orlspolizeibehörde.