1913 »1 Gesetzsammlung für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. 25. Stück vom Jahre 1913. Inhalt: Ministerial-Verordnung über die Wahlordnungen für die Wahlen der Versicherungs- vertreier als Beisiver der Versicherungsämter. S. 517. — Ministerial-Bekannt- machung über die Wahlordnung für die Wahl der Versichertenbeisiver bei dem Ober- versicherungsamt. S. 629. XIV. Ministerial-Verordnung vom 11. Oktober 1913 über die Wahlordnungen für die Wahlen der Versicherungsvertreter als Beisitzer der Versicherungsämter. Auf Grund des § 45 Abs. 1 Saß 2 der Reichsversicherungsordnung wird die nachstehende Wahlordnung für die Wahlen der Versicherungsvertreter als Beisitzer der Versicherungsämter hiermit erlassen. Rudolstadt, den 11. Oktober 1913. Fürstlich Schwarzburg. Ministerium, Abtellung des Innern. Werner. Ausgegeben in Mudolstadt am 6. November 1913.