1913 617 Bade= und Waschwasser, Kehricht, Schmutzwasser, die Hände und die bei der Pflege hetragenen Kleidungsstücke sowic die Gerätschaften des Pflegepersonals, ferner nach Eintritt der Genesung oder des Todes der genesene Kranke oder die Leiche; durch Schlußdesinfektion: die vom Kranken benutzten Wohn= und Schlaf- räume und die darin befindlichen Gegenstände, wie Bettstellen, Bettstücke, Leib- und Beltwäsche, Kleidungsstücke, Zimmermöbel, Bilder, Bücher, Spielsachen und dergl., die vom Kranken benutzten Eh= und Trinkgeschirre, Bettschüsseln, die zum Fort- schaffen des Kranken oder Gestorbenen benutzten Beförderungsmittel, endlich der bei der Schlußdesinfektion entstandene Kehricht sowie das Schmußwasser. Bei Kindbettfieber sind zu desinsizieren: durch fortlaufende Desinfektion: Blut, blutige, eitrige und wässerige Aus- scheidungen (Wochenfluß u. dergl.), gebrauchte Verbandgegenstände, Gumminnter- lagen und Wöchnerinnenvorlagen, Leib- und Bektwäsche, Wasch-, Bade= und Schmutz- wasser, bei der Pflege gebrauchte Gerätschaften und Instrumente, die Hände und Vorderarme und die bei der Pslege getragenen Kleidungsstücke des Pflegepersonals; durch Schlußdesinfektion: das von der kranken Wöchnerin benußte Kranken- zimmer und die darin befindlichen Gegenstände, von denen anzunehmen ist, daß sie mit Ansteckungsstossen behaftet sind, wie Bettstellen, Bettstücke, Leib- und Bettwäsche, Zimmermöbel und dergl., die zum Fortschaffen der Kranken oder Ge- storbenen benutzten Beförderungsmittel, endlich der bei der Schlußdesinfektion ent- standene Kehricht und das Schmutzwasser. Bei Scharlach sind zu desinfizieren: durch fortlaufende Desinfektion: Auswurf, Mund-, Nachen= und Nasen- schleim, Gurgelwasser, Schuppen und sonstige Hautabgänge, Ausscheidungen von Wund= und Geschwürflächen, gebrauchte Verbandgegenstände und zum Reinigen von Mund und Nase verwendete Läppchen, Wattestücke und Taschentücher, Leib- und Bettwäsche, Eh= und Trinkgeschirre und sonstige Gebrauchsgegenstände, wie Spielsachen, Bücher u. dergl., Wasch= und Badewasser, Kehricht, Schmutzwasser, die Hände und die bei der Pflege getragenen Kleidungsstücke sowie die Gerät- schaften des Pflegepersonals, serner nach Eintritt der Genesung oder des Todes der genesene Kranke oder die Leiche; durch Schlußdesinfektion: die vom Kranken benutten Schlaf= und Wohn- räume, sowie die darin befindlichen Gegenstände, wie Bettstellen, Bettstücke, Leib- 97