Nr. II. 7 Gesetzes- und Verardnungs-Rlatt für das Großherzogtum Baden. Ausgegeben zu Karlsruhe, Mittwoch den 17. Januar 1906. Juhalt. Bekanntmachung: des Ministeriums des Innern: die Gemeinderegistraturordnung betreffend. Bekanntmachung. (Vom 12. Dezember 1905.) Die Gemeinderegistraturordnung betreffend. In der Anlage wird die Anleitung zur Einrichtung und Führung der Registraturen der nicht unter die Städteordnung fallenden Gemeinden mit dem Anfügen bekannt gegeben, daß — sobald in einer Gemeinde die Neuordnung der Gemeinderegistratur erfolgt, dieselbe nach den Bestimmungen dieser Anleitung zu vollziehen ist. Karlsruhe, den 12. Dezember 1905. Großherzogliches Ministerium des Innern. Schenkel. Külby. Eesetzes= und Verordnungsblatt 1906 2