Nr. XVI. 105 Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Ausgegeben zu Karlsruhe, Mittwoch den 23. Juni 1909. Juhalt. Bekanntmachungen und Verordnung: des Staatsministeriums: den Vollzug des Reichsbeamtengesetzes und des Veamtenhinterbliebenengesetzes für das Reich betreffend; des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten: Abänderung der Telegraphenordnung für das Deutsche Reich vom 16 Juni 1904 betreffend;: des Miuisteriums der Justiz, des Kultus und Unterrichts: die Inkraftsetzung des reichsgesetztlichen Grundbuchrechts betressend; des Ministeriums des Innern: die Einrichtung und den Betrieb von Steinbrüchen und Steinhauereien (Steinmeßbetrieben) betresfend. Bekanntmachung. (Vom 1I. Juni 1909.) Den Vollzug des Reichsbeamtengesetzes und des Beamtenhinterblieb setzes für das Reich betreffend. ! 5 Nachstehend bringen wir die vom Reichsschatzamt erlassenen Vorschriften über die Ein- ziehung oder Kürzung der Zivilpensionen, Hinterbliebenenbezüge und Wartegelder bei Wieder- beschäftigungen oder Wiederanstellungen von Pensionären, Hinterbliebenen und Wartegeld- empfängern nach Maßgabe des Reichsbeamtengesetzes und des Beamtenhinterbliebe für das Reich mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis, daß diese Vorschriften auch im Großherzogtum bei der Austellung pensionierter Reichsbeamter oder versorgungsberechtigter Hinterbliebener solcher im Staats= und Gemeindedienst entsprechende Anwendung zu finden haben. Karlsruhere, den 11. Juni 1909. Großherzogliches Staatsministerium. von Dusch. Dold. Gesebes= und Verordnungsblatt 1909. 19