Nr. XXX. * Gesetzes- und Verordnungs-Vlatt für das Großherzogtum Baden. Ausgegeben zu Karlsruhe, Montag den 1. August 1910. Inhalt. Gesetze: die Ergänzung des Ortsstraßengesetzes betreffend: die Abänderung des Verwaltungsgebührengesetzes betreffend; die Vereinigung der Gemeinde Schwarzhalden mit der Gemeinde Schönenbach betreffend. Bekanntmachungen: des Ministeriums der Justiz, des Kultus und Unterrichts: die Führung der Grund= und Pfandbücher in der Zwischenzeit betreffend; des Ministeriums des Innern: das Adbdeckereiwesen betreffend. Gesetz. Die Ergänzung des Ortsstraßengesetzes betreffend. (Vom 19. Juli 1910.) Friedrich, von Gottes Gnaden Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen. Mit Zustimmung Unserer getrenen Stände haben Wir beschlossen und verordnen, wie folgt: § 26 des Ortsstraßengesetzes vom 15. Oktober 1908 erhält folgenden Absatz 3: 3. Die Bestimmung des Absatzes 1 findet auch auf die Verpflichtung zum Bestreuen der Straßen bei Eisbildung Anwendung. Gegeben zu Schloß Eberstein, den 19. Juli 1910. Friedrich. Auf Seiner Königlichen Hoheit höchsten Befehl: von Roeder. von Bodman. Gesetzes= und Verordnungsblatt 1910. 65