262 — Nr. 63 — Berichtigung. In der Verfügung des stellvertretenden kommandierenden Generals des XIV. Armeekorps vom 11. September 1915, die Bekämpfung der Landstreicherei während der Dauer des Krieges betreffend (Gesetzes= und Verordnungsblatt 1915 Nr. 62 Seite 200) muß das letzte Wort unter 3. des ersten Satzes „verlassen“ heißen (statt „veranlassen“]. Druc und Verlag von Malsch & Vogel in Karlsruhe.