Geseh-und Verorhuunss ut flr das Königreich Bayern. e 28. München, den 1. Juni 1874. Inhalt: Bekanntmachnug vom 22. Mal 1874, die Aenderung des gräflich Quadt'schen Familienstatuts für die Besitzung Grafenaschau betr. Bekanntmachung, die Aenderung des gräflich Quad'schen Familienstatuts für die Besitzung Grafenaschau betr. Staatsministerien der Justiz und des Innern. Dem im Regierungsblatte vom Jahre 1866 Seite 599 bis 628 veröffentlichten gräflich Quadt'schen Familienstatute vom 6. November 1865 wurde von dem Standesherrn Otto Grafen von Ouadt-Wykradt-JIsny eine veränderte Fassung gegeben. Mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs wird nachstehend das revidirte Statut vom 20. März 1874 gemäß §. 9 der Beilage 1V zur Verfassungs- Urkunde mit Vorbehalt der Rechte der einzelnen Familienglieder, sowie der Rechte Dritter zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung gebracht. München, den 22. Mai 1874. Auf Seiner Königlichen Majestät Allerhöchsten Befehl. v. Pfeufer. Dr. v. Fänstle. Durch den Minister der Generalsecretär, Ministerialrath Graf v. Hundt. L