ch-und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. . 41. München, den 22. August 1874. In h alt: ekanntmachung vom 17. August 1874, die Wohnsihverlegung des Oberförsters zu Hirschwald betr. — Be- kanntmachung vom 18. August 18 74, die Bereinigung des k. Stadtgerichtes Üuchen r./J. und des k. Land- gerichtes daselbst zu einem Stadt- und Landgerichte betr. — Ordene-Berleihung. Bekanntmachung, die Wohnsitzverlegung des Oberförsters zu Hirschwald betr. Staatsministerium der Finanzen. Seine Majestät der König haben Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß der Wohnsitz des Oberförsters zu Hirschwald, Forstamts Amberg, nach Leidersdorf und jener des Försters zu Leidersdorf nach Hirschwald verlegt, dann das Revier Hirschwald für die Folge „Leidersdorf“ und der Forstwarteibezirk des k. Försters zu Hirschwald „Hirschwald“ genannt werde. Mürnchen, den 17. August 1874. v. Fischer, Staatsrath. Der Generalsecretär. An dessen Statt der k. Regierungsrath Luber. 80