rh- und Verordnungs-Blatt für das Königreich BVayern. 1. München, den 23. Mai 1876. Inhalt: Königlich Allerhichste Verordnuung vom 16. Mai 1876, die Aufführung von Gebäuden im offenen (Pavillon.) Bausysteme betreffend. — Bekanntmachung, die unmittelbare Unterordnung der Stadtgemeinde Traunstein unter die Kreisregierung betreffend. — Königlich Allerbẽchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Decoration. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Aufführung von Gebäuden im offenen (Parvillon-) Bausysteme betreffend. Cudwig l. von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Nhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etoe. etc. Wir finden Uns bewogen, hinsichtlich der Aufführung von Gebäuden im offenen (Pa- villon-) Bausysteme auf Grund des Art. 101 Absatz 2 des Polizeistrafgesetzbuches für Bayern vom 26. December 1871 zu verordnen, was folgt: 8. 1. Bei Anlegung von neuen Straßen kann für die Aufführung von Gebäuden das offene (Pavillon-) Bausystem mit oder ohne Vorgärten durch ortspolizeiliche Vorschrift angeordnet werden, wenn diese Bauweise zum Zwecke der Gesundheit von dem zuständigen technischen Organe begutachtet wird. 54