Erseth und Verurduungslull für das Königreich BVayern. München, den 10. Juli 1876. Inhalt: Bekanntmachung vom 26. Juni 1876, fürstlich Leiningen'sches Schuldentilgungsstatut betr. — Berichtigung. Bekanntmachung, sürstlich Leiningen'sches Schuldentilgungsstatut betr. Staatsministerium der Justiz und Staatsministerium des Innern. Zufolge Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs wird nachstehend das neue fürstlich Leiningen'sche Schuldentilgungsstatut vom 16. Juni 1873 mit Vor- behalt der Rechte der einzelnen Familienmitglieder und unter ausdrücklichem Hinweise darauf zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß 1) die durch §. 10 der IV. Beilage zur Verfassungsurkunde begründete Zuständigkeit der einschlägigen Gerichte und des Staatsministeriums der Justiz in standesherrlichen Vor- mundschaftssachen gewahrt bleibt, ferner 2) die Anwendbarkeit der Artikel 6 und 7 des Statutes in Bayern durch die ein- schlägigen Bestimmungen der in Bayern geltenden Gesetze, insbesondere des Hypothekengesetzes vom 1. Juni 1822, des Notariatsgesetzes vom 10. November 1861 und der Prozeßordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vom 29. April 1869 bedingt wird, und 65