rsehund Verordnungs-Blatt für das Kö uigreich Vayern. 55 60. München, den 6. December 1876. Inhalt: Bekanntmachung vdom 28. November 1876, die Herstellung von festen Eisenbahnbrücken über den Oberrhein zwischen Basel und Straßburg bei Hüningen, Neuenburg und Altbreisach betr. —-Bekanntmachung rom 2. December , Aenderungen an der Forstamtsbezirkseintheilung im Regierungedezirke der Pfalz betr. — befdient Nachricht. — Ordenererleihung. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Decorationen. Bekanntmachung, die Herstellung von festen Eisenbahnbrücken über den Oberrhein zwischen Basel und Straßburg bei Hüningen, Neuenburg und Alkbreisach betr. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern. Nachdem die großherzoglich badensche Regierung und die Regierung von Elsaß-Lothringen übereingekommen sind, zur Verbindung der beiderseitigen Eisenbahnen in der Richtung von Leopoldshöhe nach St. Ludwig — bei Hüningen, von Mühlheim nach Mühlhausen — bei Neuenburg, von Alt-Breisach nach Colmar — bei Alt-Breisach, feste Brücken über den Oberrhein herzustellen und nachdem diejenige Umgestaltung der be- züglichen Bauprojecte erfolgt ist, unter deren Vorbehalt in der Sitzung der Central-Com- mission für die Rheinschiffahrt vom 8. September 1874 die Regierungen der übrigen Rhein- uferstaaten ein Anerkenntniß dahin, daß der Herstellung dieser Brücken vom Standpunkte der Schiffahrt aus kein Hinderniß entgegenstehe, abgegeben haben und ein entsprechendes 104