ch- und Verordnungs-Rlatt für das Kö nigreich Vayern. 38 3 München, den 22. December 1877. Inhalt: Bekanntmachung vom 9. December 1877, das Gesuch der Stadtgemeinde Dillingen um die unmittelbare Unter- ordnung unter die Kreisregierung betreffend. — Bekanntmachung vom 14. December 1877, die Organi- sation des k. Central-Blinden-Instituts, des k. Central. Tankstummen-Instituts und der k. Erziehungs- Anstalt für krüppelbaste Kinder beireffsend. — Bekanntmachung rem 15. December 1877, Nachtragsbestimmungen zur Eichordnung vom 1. Februar 1876 betreffend. — Ordens- Perleibungen. — Titel- Verleihungen. Bekauntmachung, das Gesuch der Stcbcgemeiwe Dillingen um die unmittelbare unterordnung unter die Kreisregierung betreffend. Staatsministerium der Justiz. Seine Majestät der König haben unter dem 7. ds. Mts. im Hinblicke auf §. 5 der Allerhöchsten Verordnung vom 24. Februar 1862 „den Vollzug des Gerichtsverfassungs- gesetzes betreffend“ allerhöchst anzuordnen geruht, daß an die Stelle des in der Stadt Dil- lingen bestehenden Landgerichtes vom 1. Januar 1878 angefangen für den diesem Gerichte durch die obenbezeichnete Verordnung zugewiesenen Sprengel ein Stadt= und Landgericht trete und daß die für das Landgericht Dillingen ernannten Beamten und Bediensteten die Bezeichnung als Stadt= und Landgerichts-Beamte, beziehungsweise Bedienstete zu führen haben. München, den 9. December 1877. Dr. von Fänlile. Der General-Secretär, Ministerialrath v. Rö 6 elein. 103