183 Geseh= und Perordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 14. München, den 5. April 1881. Inhalt: Disziplinargesetz für richterliche Beamte vom 26. März 1881. Disziplinargesetz für richterliche Beamte. eundwig ll. von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etce. etc. Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten und unter Beobachtung der in Titel X §. 7 der Verfassungsurkunde vorgeschriebenen Formen beschlossen und ver- ordnen, was folgt: 29