Geseh-und Verurhuunngs-eiak für das Königreich Bayern. 24. München, den 29. April 1881. —.§§... .——...—.-—□□.. Inhalt: Königlich Allerhöchste Entschließung vom 26. April 1881, die Verlängerung des Landtages betreffend. — Bekanntmachung vom 21. April 1881, die Aufrechthaltung der Ordnung in den Bahnhöfen betreffend. Königlich Allerkhöchste Entschließung, die Verlängerung des Landtages betreffend. Kndwig l. von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, terzog von Bayern, Franken und in Schwaben etoe. ete. Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getrene! Wir finden Uns bewogen, die Dauer des gegenwärtigen Landtages gemäß Tit. VII 6. 23 der Verfassungs-Urkunde bis zum 21. Mai l. Is. einschließlich zu verlängern. 58