Pseh- und erorhuungsblatt für das Königreich Bayern. As 36. München, den 23. Juni 1881. W. □□U□++#W. .....————.—. — — Inhalt: Bekanntmachung vom 15. Juni 1881, das Bahnpolizei = Reglement für die Eisenbahnen Bayerns betr. — Bekanntmachung vom 18. Juni 1881, das Gesuch der Gemeinden Kützberg und Obbach um Zutheilung zu dem k. Amtsgerichte und k. Rentamte Schweinfurt betr. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur An- — — — Bekanntmachung, das Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen Bayerns betr. Staatsministerium des RKönigl. Hauses und des Teußern. An dem im Gesetz= und Verordnungsblatte Nr. 34 vom 2. Juni 1880 veröffent- licten Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen Bayerns werden nachstehende Aenderungen vorgenommen: 1) Der Absatz 3 im F. 4 wird durch folgenden Zusatz — unnmittelbar an die Worte „zu versehen“ anschließend — ergänzt: „Zum Zwecke der Benutzung durch Fußgänger können neben den Barrieren Drehkreuze angebracht werden. Für isolirt gelegene, lediglich den Fußgängern dienende Niveau-Uebergänge können mit besonderer Ge- nehmigung anstatt der Barrieren Drehkreuze oder sich selbst verschließende Fallthüren zugelassen werden." 101