1331 Blalt Geseh= und Verordnungs- für das Königreich Bayern. München, den 7. Dezember 1881. Inhalt: Königlich Allerhöchste Verordnung vom 3. Dezember 1881, die Kosten der Haft und der Vollziehung von Gefängnißstrafen in den Gerichts-Gefängnissen betreffend. — Ordens-Verleihungen. — Auszug aus der Adelsmatrikel des Königreiches. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Kosten der Haft und der Vollziehung von Gefängnißstrafen in den Gerichts-Gefängnissen betreffend. Ludwig ll. von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Phein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. ete. Wir haben die Bestimmungen bezüglich der Kosten der Haft in den Amtsgerichts-, Landgerichts= und landgerichtlichen Aushilfs-Gefängnissen, sowie der in diesen Gefängnissen zu vollziehenden Gefängnißstrafen einer Revision unterstellen lassen und finden Uns be- wogen, hierüber zu verordnen, was folgt: 203